Zeitarbeit
Zeitarbeit ist auch unter anderen Begriffen bekannt wie z.B. Arbeitnehmerüberlassung(AÜ), Leiharbeit und Personalleasing und wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Zeitarbeit ist eine von vielen Personaldienstleistungen.
Der Begriff bezeichnet die gewerbsmäßige Überlassung von Zeitarbeitnehmer/innen von einem Verleihunternehmen (Personaldienstleister) an einen Entleiher (Kundenunternehmen). Man nennt diesen Vorgang Entleihung.
Wer als Zeitarbeiter (m/w) eingesetzt ist, hat nach dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Festangestellter. Das Gleiche gilt für den Personaldienstleister, der ebenfalls die regulären Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers hat. Der/die Leiharbeitnehmer/in erhält einen Arbeitsvertrag, dieser kann sowohl befristet als auch unbefristet geschlossen werden und ist in der Regel ein Vollzeitvertrag. Es können aber auch Teilzeit- oder 400,00 € Job-Verträge geschlossen werden.
